Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Von der Kraftfahrzeugsteuer sind Fahrzeuge befreit, die nach ihrer Bauart und Einrichtung bestimmten Zwecken dienen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Luftschutz, Krankentransport, Unglücksfälle, § 3 Nr. 5 KraftStG). Die zur Befreiung erforderliche Anpassung an die Verwendungszwecke wird nicht allein durch die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit dem Verbandslogo erfüllt.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. April 2005 - 4 K 2829/03
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de