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Mehraufwand für betreute Wohngemeinschaft absetzbar

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- oder behinderungs-bedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden betreuten Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

BFH, Urteil v. 10.8.2023 - VI R 40/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de