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Wissenschaftspreis ist nicht immer lohnsteuerpflichtig

Das Preisgeld für eine wissenschaftliche Publikation ist nur dann lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Wissenschaftspreis für Leistungen verliehen wird, die der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber erbracht hat.

BFH, Urteil v 21.11.2024 - VI R 12/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de