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JStG 2020: Anhebung der Ehrenamtspauschale

Die so genannte Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) soll von 720 EUR auf 840 EUR angehoben werden.

BT Drs. 19/23551 S. 31 iVm S. 89.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de