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Steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderung

Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung wurden verdoppelt, der berechtigte Personenkreis erweitert und eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale eingeführt.

§ 33, § 33b EStG idFv. 09.12.2020, BGBl I 2020, 2770.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de