Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Nur soweit Stipendienzahlungen dem Ausgleich von Bildungsaufwendungen dienen sollen, mindern sie den Werbungskostenabzug einer Zweitausbildung. Dagegen mindern die zur Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltenen Stipendienzahlungen den Werbungskostenabzug nicht. Ggf. ist eine Aufteilung anhand der statistischen Lebenshaltungskosten einer geeigneten Vergleichsgruppe vorzunehmen.
FG Köln, Urteil v. 15.11.2018 - 1 K 1246/16 rkr.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de