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Stipendien sind nur steuerfrei, wenn sie nach Richtlinien vergeben werden

Stipendien sind nach § 3 Nr. 44 EStG einkommensteuerfrei, wenn eine einheitliche Förderpraxis durch Vergaberichtlinien sichergestellt ist.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.12.2014 - 3 K 2197/11 (rkr); s. auch BFH, Urteil v. 24.02.2015 - VIII R 43/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de