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Übliche Aufwendungen für Seniorenwohnstift absetzbar

Übliche Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

BFH, Urteil vom 14.11.2013 - VI R 21/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de