Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die vom Betreuungspersonal gemeinsam mit den Kindern einzunehmenden Mahlzeiten sind als aufgedrängte Bereicherung nicht lohnsteuerpflichtig.
FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Februar 2009 - 11 K 384/07 (rechtskräftig nach Beschluss des BFH vom 01. Dezember 2009 - VI B 35/09)
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de