Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Aufwendungen für sog. "Essen auf Rädern" können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, da sie als Verpflegungsaufwendungen zu den üblichen Aufwendungen für die Lebensführung zählen und nicht unmittelbar zur Heilung aufgewendet werden.
FG Münster, Urteil v. 27.04.2023 - 1 K 759/21 E (rkr.).
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de