Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die Aufwendungen eines für umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeiten genutzten häuslichen Arbeitszimmers sind steuerlich nicht abziehbar.
BFH, Beschluss vom 19. Juli 2005 - VI B 175/04
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de