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Bei demselben Arbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung neben einem normalen Anstellungsverhältnis

Es ist nicht möglich, bei demselben Arbeitgeber neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu verrichten. In der Folge ist eine Zusammenrechnung der Lohnzahlungen vorzunehmen, wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen, selbst wenn die Arbeitsverhältnisse unterschiedlich ausgestaltet sind.

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.12.2022 - 6 K 6129/20 (rkr.).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de