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Promotionsstipendium kann einkommensteuerpflichtig sein

Leistungen aus einem Stipendium sind als wiederkehrende Bezüge einkommensteuerpflichtig, wenn der Stipendiat für die Gewährung der Leistungen eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat, wobei allein das durch das Stipendium geförderte Vorhaben keine solche Gegenleistung darstellt.

BFH, Urteil v. 28.9.2022 - X R 21/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de