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Feuerwehreinsatzfahrzeug: kein lohnsteuerlicher Vorteil

Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner - wenn auch "ständigen"- Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn.

BFH, Urteil v. 19.04.2021 - VI R 43/18.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de