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Ukraine: Unterstützung der Geschädigten steuerbegünstigt

Die zur Flüchtlingskrise 2015 und 2016 ergangenen BMF-Schreiben mit Billigkeitsregelungen und Vereinfachungen werden mit geringfügigen Abweichungen auch auf die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen angewendet.

BMF-Schreiben v. 17.03.2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-03-17-Stl-Massnahmen-Unterstuetzung-Ukraine-Geschaedigte.html.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de