Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Als Ausnahme von dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ist die Bildung von Rücklagen zulässig. Hierbei ist nunmehr auf die Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Planung und nicht mehr rückwirkend aus Sicht der späteren Jahre abzustellen. Dazu ist aber bei Bildung der Rücklage eine Dokumentation über die Kalkulation der erforderlichen Höhe anzufertigen.
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO idFv Art. 13 Nr. 2 JStG 2024.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de