Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (11 - 15)

Vergünstigte Wohnraumüberlassung nunmehr gemeinnützig

Nunmehr kann eine vergünstigte Wohnraumüberlassung bis zum fünffachen, bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden bis zum sechsfachen des Regelsatzes nach § 28 SGB XII als steuerbegünstigter Satzungszweck anerkannt werden. Das für solche Vermietungen eingesetzte Vermögen ist dann nicht mehr den zeitnah zu verwendenden Mitteln zuzuordnen.

§ 52 Nr. 27 AO idFv Art. 13 Nr. 1 b) JStG 2024.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de