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Treuhandklauseln in Satzungen werden abgelehnt

Satzungsklauseln zum Vermögensanfall bei Auflösung der Körperschaft oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke dürfen keine Regelung enthalten, wonach das verbleibende Vermögen bis zur Gründung einer Nachfolgeorganisation dem Dachverband zur treuhänderischen Verwaltung übertragen wird.

FM Sachsen-Anhalt, Erlass v. 2.3.2022 - 42-S 0179-5.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de