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Personaleinsatz bei Beschäftigungsgesellschaften geregelt

Der Personaleinsatz von nicht förderungsbedingten Mitarbeitenden in arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaften ist unschädlich für die Qualifizierung als Zweckbetrieb nach § 65 AO, soweit dieses Personal lediglich in einer Weise oder in einem Umfang tätig wird, der zum Erreichen der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist, etwa weil dies vor allem der Ausbildung, Anleitung oder Beaufsichtigung der förderungsbedürftigen Mitarbeitenden dient.

AE Nr. 13 zu § 64 AO idF BMF-Schreiben v. 02.07.2026 - IV D 5 - S 0170/00082/004/015.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de