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Steuerbegünstigung nur bei korrekten Aufzeichnungen

Ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb ist nicht anzuerkennen, wenn mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar ist, ob dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

BFH, Urteil v. 3.8.2022 - XI R 11/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de