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Kein Versicherungsschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung

Directors & Officers Versicherungen (D&O) zahlen nicht bei wissentlicher Pflichtverletzung, also wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter sich anders verhalten hätte, und damit häufig gerade nicht in den Fällen, wegen derer die Versicherung abgeschlossen wurde.

OLG Frankfurt, Urteil v. 5.3.2025 - 7 U 134/23.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de