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Abkürzung 'gGmbH' nunmehr zulässig

Die Abkürzung 'gGmbH' ist nunmehr bei einer als gemeinnützig anerkannten GmbH gesetzlich zulässig.

§ 4 GmbHG i.d.F. vom 01. März 2013


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de