Aktuelle Rechtsentwicklung
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GmbH-Recht vereinfacht, aber neue Haftungsrisiken
Praxisrelevante Änderungen sind insbesondere die
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Erleichterung der Kapitalaufbringung, u.a. durch Einführung der Unternehmergesellschaft (Mindeskapital 1,00 Euro),
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Zulassung des Cash-Poolings bei vollwertigem Rückzahlungsanspruch gegen Gesellschafter (bei Neugründungen dem Handelsregister anzuzeigen),
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Prüfungsgrenzen des Handelsregisters,
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Anfechtbarkeit der vor Stellung des Insolvenzantrages an Gesellschafter zurückgewährten Darlehen (1 Jahr) und Sicherheiten (10 Jahre),
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Geschäftsführerhaftung bei Substanzauszehrung zum Vorteil der Gesellschafter,
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Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter bei fehlendem Geschäftsführer.
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 28. Oktober 2008
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de