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Insolvenzhaftung bei unzureichender Buchführung

Nur auf Grundlage einer ordnungsmäßigen Buchführung kann sich der Geschäftsführer gegen seine persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung wehren.

BGH, Urteil vom 12. März 2007 - II ZR 315/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de