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Geschäftsführer haftet persönlich bei unzureichender Due Diligence

Das einem GmbH-Geschäftsführer zuzubilligende Ermessen ist überschritten, wenn bei dem Erwerb eines Betriebes die Grundlagen, Chancen und Risiken der Investitionsentscheidung nicht ausreichend im Rahmen einer Due Diligence (sorgfältigen Prüfung) aufgeklärt werden.

OLG Oldenburg, Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 U 34/03 (Erwerb eines verlustbringenden Klinikbetriebes)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de