Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Einem Geschäftsführer ist nach Aufnahme seiner Tätigkeit ein angemessener Zeitraum - im Streitfall von zwei Monaten - zuzubilligen, um die finanzielle Lage der Gesellschaft zu prüfen. Er handelt nicht schuldhaft, wenn er während dieser Zeit noch keinen Insolvenzantrag stellt.
FG Brandenburg, Urteil vom 17. August 2005 - 4 K 968/02
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de