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Durchgriffshaftung bei planmäßiger Vermögensverschiebung

Wenn das wesentliche Vermögen einer Gesellschaft planmäßig auf eine Schwestergesellschaft verlagert wird, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, haften die Gesellschafter auf Schadensersatz.

BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 302/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de