Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Ein Organmitglied des Gesellschafters (Vorstand) kann sich nicht selbst zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft berufen, wenn er nicht vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) befreit ist.
BGH, Beschluss v. 17.1.2023 - II ZB 6/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de