Aktuelle Rechtsentwicklung

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Grenzen des Auskunfts- und Einsichtsrechts der Gesellschafter

Die Gesellschafter haben ihr grundsätzlich unbeschränktes Auskunfts- und Einsichtsrecht möglichst ressourcenschonend auszuüben und hierbei insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

OLG Thüringen, Beschluss vom 14. September 2004 - 6 W 417/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de