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Grundsteuerpflicht bei der Fusion von Kirchengemeinden

Werden bei einer Zusammenlegung von Kirchengemeinden deren grundbesitzenden Gesellschaften auf die neu errichtete Kirchengemeinde übertragen, unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer.

BFH, Urteil v. 10.5.2023 - II R 24/21 (noch zur alten Rechtlage, hier aktualisiert unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2b GrEStG n.F.).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de