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Grundstücks'schenkung' der Gemeinde für Kindertagesstätte steuerpflichtig

Die Übertragung eines Grundstücks seitens einer Kommune an einen gemeinnützigen Verein zweckgebunden für den Betrieb einer Kindertagesstätte ist grunderwerbsteuerpflichtig.

FG Nürnberg, Urteil v. 16.10.2014 - 4 K 1315/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de