Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks oder Erbbaurechts von einer Kirchengemeinde auf einen kirchlicher Träger für seine gemeinnützigen Zwecke kann grunderwerbsteuerbefreit sein.
BFH, Urteil vom 17. Mai 2006 - II R 46/04; OFD Rheinland, Verfügung vom 18. August 2006 - S 4505 - 1001 - St 235
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de