Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks oder Erbbaurechts von der öffentlichen Hand auf einen Freien Träger der Wohlfahrtspflege für seine gemeinnützigen Zwecke unterliegt der Grunderwerbsteuer.
BFH, Urteil vom 29. März 2006 - II R 68/04
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de