Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Der Grunderwerbsteuerpflicht unterliegen nicht nur die Übertragung von Grundstücken, sondern auch die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz. Bisher blieben aber Erwerbe von weniger als 95 % der Gesellschaftsanteile von der Grunderwerbsteuerpflicht ausgenommen. Ab dem 01. Juli 2021 entsteht die Grunderwerbsteuerpflicht bereits dann, wenn 90 % der Gesellschaftsanteile von einem Gesellschafter erworben werden oder binnen zehn Jahren den Eigentümer wechseln.
§ 1 Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG n.F. , BR-Drs. 320/21.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de