Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (6 - 10)

Mehr Vertrauensschutz nach Betriebsprüfungen

Sozialversicherungsträger haben nunmehr auch nach Abschluss beanstandungsfrei verlaufener Prüfungen Bescheide mit rechtswirksamen Feststellungen zum konkreten Gegenstand und Ergebnis der Prüfung zu erlassen und damit insoweit Bestands- und Vertrauensschutz zu gewähren.

BSG, Urteil v. 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de