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Notarzt im Nebenberuf nicht versicherungspflichtig

Ein mit regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig angestellter Klinikarzt kann nebenberuflich bei einem anderen Vertragspartner selbständig als Notarzt sozialversicherungsfrei tätig sein.

SG Stuttgart, Urteil v. 15.05.2018 - S 5 R 2634/16.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de