Aktuelle Rechtsentwicklung
Notarzt im Nebenberuf nicht versicherungspflichtig
Ein mit regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig angestellter Klinikarzt kann nebenberuflich bei einem anderen Vertragspartner selbständig als Notarzt sozialversicherungsfrei tätig sein.
SG Stuttgart, Urteil v. 15.05.2018 - S 5 R 2634/16.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de