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Reitlehrerin eines Vereins ist sozialversicherungspflichtig

Wenn ein Verein mit einer Reitlehrerin einen festen Stundensatz für den Unterricht der ihr vom Verein vermittelten Reit-schüler erhält und die Nutzungszeiten der Reithalle abstimmen muss, ist sie sozialversicherungspflichtig tätig.

Hessisches LSG, Urteil v. 2.5.2024 - L 1 BA 22/23.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de