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Keine Künstlersozialversicherung bei Einzelauftrag

Die einmalige Beauftragung eines Webdesigners zur Erstellung einer Webseite zum Preis von 1.700 EUR löst keine Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung aus.

BSG, Urteil v. 01.06.2022 - B 3 KS 3/21 R.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de