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Diakon häufig nicht sozialversicherungspflichtig

Die Tätigkeit als Diakon ist kein Dienst für Arbeitgeber und dient auch nicht der Gewinnerzielung.

SG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2013 - S 26 R 156/13


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de