Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine
Jetzt kaufen!Selbst im Falle der individuell vereinbarten Übernahme einzelner Dienste sollen im Krankenhaus tätige Honorarärzte in der Regel sozialversicherungspflichtig tätig sein, da allein auf die Verhältnisse der Eingliederung in die Betriebsabläufe während der einzelnen Dienste abzustellen sei.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 12.2.2025 - L 2 BA 6/23.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de