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Stiftung darf dem Stifter grundsätzlich ein Darlehen geben

Es ist grundsätzlich kein den Spendenabzug verhindernder Gestaltungsmissbrauch, wenn eine Stiftung ihrem Stifter aus dessen Vermögensstockspende zu fremdüblichen Bedingungen ein Darlehen gewährt, im Ergebnis also ihr vom Stifter zugeflossene Liquidität ihrem Stifter vorübergehend wieder zur Verfügung stellt.

BFH, Urteil v. 26.4.2023 - X R 4/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de