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Keine Aufwandsspende in Höhe steuerlicher Pauschbeträge

Als Aufwandsspende können Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW wegen des Abzugsverbots von Nutzungen und Leistungen (§ 10b Abs. 5 Satz 1 EStG) nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Benzinkosten abgezogen werden. Die für Dienstreisen geltenden steuerlichen Pauschbeträge sind daher nicht abziehbar.

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.11.2018 - 7 K 7258/16.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de