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Sachspendenabzug nur bei exakter Bezeichnung der Sache

Sachspenden können nicht als Sonderausgaben (§ 10b Abs. 3 Satz 1 EStG) geltend gemacht werden, wenn die zugewandten Gegenstände nicht jeweils einzeln in der Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster exakt bezeichnet werden (Alter, Zustand, Kaufpreis usw.).

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.11.2018 - 7 K 7258/16.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de