Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Aufwandsspenden sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Spender und die spendensammelnde Organisation vorher ernstlich gewollte, klare, eindeutige und widerspruchsfreie Abmachungen getroffen haben und die einzelnen Verträge und Willenserklärungen ihrem Inhalt entsprechend durchgeführt wurden; die Vereinbarungen müssen insoweit einem "Fremdvergleich" standhalten.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.11.2018 - 7 K 7258/16.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de