Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Deutschland ist nicht verpflichtet ist, einer im Ausland nach den dort geltenden Vorschriften als gemeinnützig anerkannten Körperschaft auch nach deutschem Recht als gemeinnützig anzuerkennen. Für den Spendenabzug an eine ausländische Körperschaft ist vielmehr erforderlich, dass die ausländische Körperschaft auch die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweispflicht hierfür trifft bei Zuwendungen an ausländische Körperschaften den inländischen Spender.
BFH, Urteil v. 01.10.2025 - X R 20/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de