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Spenden ins Ausland: kein vereinfachter Spendennachweis

Im Zuwendungsempfängerregister eingetragene ausländische gemeinnützige Organisationen dürfen dem Spender für die empfangene Spende eine Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen. Der vereinfachte Spendennachweis durch Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg ist aber nicht möglich.

LfSt Bayern, Verf. v. 14.7.2025 - S 0170.1.1-3/8 St31, Tz. 2.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de