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Mitgliedsbeiträgen eines Laienorchesters nicht spendenfähig

Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Körperschaft daneben noch andere, diesem Abzugsverbot nicht unterliegende Zwecke fördert.

BFH, Urteil v. 28.9.2022 - X R 7/21.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de