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Spende an Tochtergesellschaft kann abzugsfähig sein

Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine steuerlich abzugsfähige Spende handelt, ist anhand einer Veranlassungsprüfung in Form eines Fremdvergleichs anhand aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu entscheiden.

BFH, Urteil v. 13.07.2022 - I R 52/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de