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Absetzbare Auslandsspenden nach ZER-Eintrag möglich

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 können sich ausländische Organisationen beim Bundeszentralamt für Steuern online im Zuwendungsempfängerregister registrieren lassen, wofür zahlreiche Unterlagen einzureichen sind, und anschließend in Deutschland steuerpflichtigen Spendern gültige Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

FM Schleswig-Holstein, Kurzinformation v. 30.4.2025 - VI 302 - S 2223-717.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de