Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Es ist grundsätzlich kein den Spendenabzug verhindernder Gestaltungsmissbrauch, wenn eine Stiftung ihrem Stifter aus dessen Vermögensstockspende zu fremdüblichen Bedingungen ein Darlehen gewährt, im Ergebnis also ihr vom Stifter zugeflossene Liquidität ihrem Stifter vorübergehend wieder zur Verfügung stellt.
BFH, Urteil v. 26.4.2023 - X R 4/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de