Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
Code: SVF-SOCIAL399
Nur für gemeinnützige Vereine · Gültig bis 31.07.2026
Jetzt kaufen!Die Möglichkeit, den Abzug von Großspenden teilweise auf künftige Jahre zu verlagern, hat nur der Spender, nicht sein Erbe.
BFH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - X R 44/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de