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'Spenden' an gewerbliche Träger sind steuerpflichtig

Die von gewerblichen Trägern für deren Betriebszwecke vereinnahmten Spenden sind körperschaftsteuerpflichtig.

FG Nürnberg, Urteil vom 01. August 2008 - 1 K 289/2007 (rechtskräftig)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de