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Corona: Verzicht auf Ticketpreis ist häufig spendenfähig

Gemeinnützige Veranstalter dürfen für den Verzicht auf die Rückerstattung des Ticketpreises einer abgesagten Veranstaltung Spendenbescheinigungen ausstellen, soweit die Ticketinhaber die Veranstaltung aus privater Veranlassung besuchen wollten. Dagegen ist dies bei beruf-/ gewerblicher Veranlas-sung zur Vermeidung des doppelten Steuerabzugs unzulässig.

Z.B. BMF, FAQ 'Corona' zum Stand v. 29.06.2020 unter Tz. X.15.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de