Steuererklärung für Vereine inkl. Anlage Gem
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Spendenrecht (11 - 15)
- Corona: Großzügigeres Spendenrecht
- Spendenabzug auch bei freiwilliger Verpflichtung
- Aufwandsspende nur bei ernsthafter Erstattungsabsprache
- Keine Aufwandsspende in Höhe steuerlicher Pauschbeträge
- Sachspendenabzug nur bei exakter Bezeichnung der Sache
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de
